BdSt rät: Auslandssemester beim Finanzamt angeben

Studenten, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, aber ein Auslandssemester absolvieren, sollten die Kosten für die Unterkunft im Ausland und den Verpflegungsmehraufwand in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Der BdSt unterstützt zu dieser Frage...