Bundesgerichtshof zu „Mogelpackungen“

Der BGH entschied, dass die Verpackung eines Produkts in der Regel nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der darin enthaltenen Füllmenge steht („Mogelpackung“) wenn sie nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt ist (Az. I ZR 43/23).

Konsumklima bleibt auf Erholungskurs

Die Erholung der Verbraucherstimmung in Deutschland setzt sich im Mai dieses Jahres fort: Die Einschätzung der Deutschen zu den Konjunkturaussichten legen deutlich zu, ihre Einkommenserwartungen steigen moderat und ihre Sparneigung geht spürbar zurück. Allerdings...

Bienenwachstücher vorerst weiter erhältlich

Ist unklar, ob Bienenwachstücher eines bestimmten Herstellers gegenwärtig negative Auswirkungen auf darin verpackte Lebensmittel haben, darf das Inverkehrbringen der Produkte nicht dauerhaft untersagt werden. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden...