BFH zur Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten

Der BFH hatte zu entscheiden, ob das FA in ermessensgerechter Weise eine Forderungsabtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG angenommen hat und ob es infolgedessen aus der Forderung gegen den Schuldner vorgehen kann (Az. V R 21/18). Source: DATEV Steuer