Urteil im Prozess über die Bewerbung von Eierlikören

Die Beklagte durfte ihre Eierlikörprodukte unter Verwendung der Worte „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ bewerben, sie habe die Klagemarke „Eieiei“ nicht verletzt. Voraussetzung für eine Markenverletzung wäre, dass der Verkehr in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der Ware...

Sonderregeln bei Besteuerung der Seeschifffahrt

In den meisten Ländern bestehen für die Seeschifffahrt besondere steuerliche Regelungen, um den globalen wirtschaftlichen Besonderheiten der Seeschifffahrt Rechnung zu tragen. Mit diesen Sonderregelungen sollen auch steuermotivierte Ausflaggungen verhindert werden...