Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO

Der Anwendungserlass des BMF zu § 146a der Abgabenordnung wird ab dem 1. Januar 2024 neu gefasst. Hierbei wird insbesondere auf die notwendigen Ergänzungen für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler eingegangen (Az. IV D 2 – S-0316-a / 20 / 10003 :006).

Haftung des Segelschülers bei Bootsunfall

Das AG München entschied, dass ein Segelschüler, der das Segelschiff beim Anlegen an einem Steg beschädigte, dem Schiffsführer keinen Schadensersatz leisten muss. Das Gericht hat dabei an die Fälle der Haftung eines Kfz-Fahrschülers angeknüpft (Az. 91 C...

Umzugskosten als Werbungskosten

Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Das FG Hamburg entschied, dass dies auch der Fall sein kann, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein...