Parken am Hang – lieber nicht?

Wer nach einem Autounfall zahlen muss, ist für Laien oft schwer zu verstehen: „Ich habe nichts falsch gemacht und soll trotzdem die Hälfte des Schadens zahlen? Warum?“ Das LG Lübeck hatte einen solchen Fall zu entscheiden (Az. 14 S 113/22).