Streit um Dienstleistungen auf der Esoterik-Messe

Im Streit um die Wirksamkeit eines auf einer Esoterik-Messe geschlossenen Dienstleistungsvertrages erachtete das AG München eine Klage auf Rückzahlung von 600 Euro für teilweise begründet und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 200 Euro (Az. 275 C...

Kindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor

Das Familiengericht darf die Unterbringung des Kindes im Heim nicht allein deshalb anordnen, da eine betreuende Mutter ihr Kind dahin beeinflusst, dass es den nicht betreuenden Vater nicht mehr sehen möchte und es deswegen zu einem Kontaktabbruch kommt. So entschied...