Absolviert ein Kind eine Ausbildung zur Erzieherin, endet der Kindergeldanspruch nicht schon mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung. Das entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 10 K 112/18).
Source: DATEV Steuer
Absolviert ein Kind eine Ausbildung zur Erzieherin, endet der Kindergeldanspruch nicht schon mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung. Das entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 10 K 112/18).
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