Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer kommt nicht in Betracht. Dies hat das FG Köln entschieden (Az. 2 K 2672/17).
Source: DATEV Steuer
Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer kommt nicht in Betracht. Dies hat das FG Köln entschieden (Az. 2 K 2672/17).
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