Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur der Feuerschutzsteuer, wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. So entschied das FG Köln (Az. 2 K 3652/14).
Source: DATEV Steuer
Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur der Feuerschutzsteuer, wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. So entschied das FG Köln (Az. 2 K 3652/14).
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