Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine einmalige Ausgleichszahlung, die auf einen geschlossenen Pflichtteilsverzichtsvertrag zurückzuführen ist, wonach auf die Auszahlung des zustehenden Betrags zum vereinbarten Termin gegen Eintragung einer Grundschuld zzgl. Zinsen im Grundbuch verzichtet wird und die Auszahlung des Betrags zuzüglich Zinsen erst nach dem Ableben des letztversterbenden Erblassers erfolgen soll, einen steuerpflichtigen Zinsanteil enthält (Az. VIII R 22/17).
Source: DATEV Steuer