Das BMF hat mit der zuständigen Behörde Japans eine Durchführungsabsprache über die für die Amtshilfe bei der Erhebung steuerlicher Ansprüche anzuwendenden Verfahren getroffen (Az. IV B 2 – S-1301-JAPAN / 0-11).
Source: DATEV Steuer
Das BMF hat mit der zuständigen Behörde Japans eine Durchführungsabsprache über die für die Amtshilfe bei der Erhebung steuerlicher Ansprüche anzuwendenden Verfahren getroffen (Az. IV B 2 – S-1301-JAPAN / 0-11).
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