Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob das Verleasen von Wirtschaftsgütern im Regelfall eine im Rahmen von monatlichen Teilleistungen erbrachte Gesamtleistung darstellt (Az. V R 25/18).
Source: DATEV Steuer
Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob das Verleasen von Wirtschaftsgütern im Regelfall eine im Rahmen von monatlichen Teilleistungen erbrachte Gesamtleistung darstellt (Az. V R 25/18).
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