Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein externer Datenschutzbeauftragter gem. § 141 AO verpflichtet ist, Bücher zu führen (Az. VIII R 27/17).
Source: DATEV Steuer
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein externer Datenschutzbeauftragter gem. § 141 AO verpflichtet ist, Bücher zu führen (Az. VIII R 27/17).
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