Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen haben lt. BMF bei Verlusten in 2020 nun die Möglichkeit, eine Erstattung der in 2019 gezahlten Vorauszahlungen zu beantragen – ein entsprechendes BMF-Schreiben soll in Kürze folgen.
Source: DATEV Steuer
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen haben lt. BMF bei Verlusten in 2020 nun die Möglichkeit, eine Erstattung der in 2019 gezahlten Vorauszahlungen zu beantragen – ein entsprechendes BMF-Schreiben soll in Kürze folgen.
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