Das BMF teilt mit, dass im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern mit Belgien eine Konsultationsvereinbarung zum DBA-Belgien unterzeichnet wurde (Az. IV B 3 – S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).
Source: DATEV Steuer
Das BMF teilt mit, dass im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern mit Belgien eine Konsultationsvereinbarung zum DBA-Belgien unterzeichnet wurde (Az. IV B 3 – S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).
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