Der BFH hatte zu entscheiden, ob sich eine Neuveranlagung des Einheitswerts anlässlich eines Eigentumswechsels auf die Bestimmung des neuen Steuerschuldners beschränkt (Az. II R 10/17).
Source: DATEV Steuer
Der BFH hatte zu entscheiden, ob sich eine Neuveranlagung des Einheitswerts anlässlich eines Eigentumswechsels auf die Bestimmung des neuen Steuerschuldners beschränkt (Az. II R 10/17).
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