Das BMF hat die Nichtbeanstandungsregelung für einen unberechtigten Steuerausweis nach § 14c UStG veröffentlicht (Az. III C 2 – S-7358 / 19 / 10001 :007).
Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG mit dem JStG 2022 – Temporäre Billigkeitsregelung für einen unberechtigten Steuerausweis nach § 14c UStG
von tadmin | Feb 3, 2023 | Uncategorized