Das LG Koblenz hatte zu entscheiden, ob der Betreiber einer Mülldeponie aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten haftet, wenn ein Kunde beim Entladen von Sperrmüll ins Straucheln gerät und sodann von der Abladerampe ca. 3 Meter tief in einen Container fällt (Az. 1 O 166/22).