Das LAG Düsseldorf hat zur Abrede zu einer dauerhaften unwiderruflichen Freistellung mit Fortzahlung der Vergütung Stellung genommen (Az. 8 Sa 594/22).
Keine Zusage einer dauerhaften und bezahlten Freistellung – Entscheidung nach Vergleichswiderruf
von tadmin | Mai 4, 2023 | Uncategorized