Ab dem 25. Juni 2023 muss in Deutschland ein neues Gesetz für Sammelklagen angewendet werden. Das gibt eine EU-Richtlinie vor. Der Rechtsausschuss des Bundestags beschäftigt sich mit der Umsetzung. Der vzbv nimmt dazu Stellung und fordert u. a. einen späten Anmeldezeitpunkt für Betroffene.