Der BGH hat über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch die vorübergehende landesweite Schließung von Frisörbetrieben im Frühjahr 2020 im Rahmen der Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus entstanden sind (Az. III ZR 41/22).
Sechswöchige Betriebsuntersagung für Frisörgeschäfte im Frühjahr 2020 („erster Lockdown“) verhältnismäßig
von tadmin | Mai 12, 2023 | Uncategorized