Zum 1. Juni 2023 wird das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit aufnehmen und künftig mit unmittelbarer Wirkung für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten in einem einheitlichen Verfahren über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent entscheiden. Darauf weist das BMJ hin.
Meilenstein in der gemeinsamen europäischen Gerichtsbarkeit: Das Einheitliche Patentgericht nimmt seine Arbeit auf
von tadmin | Mai 31, 2023 | Uncategorized