Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört. So das BSG (Az. B 2 U 11/20 R).
Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern anerkennungsfähig
von tadmin | Jun 23, 2023 | Uncategorized