Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen zu Gebäudebestandteilen auseinanderzusetzen (Az. 10 K 2800/20 G).
Zum Begriff der „Betriebsvorrichtung“ im Zusammenhang mit der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
von tadmin | Aug. 16, 2023 | Uncategorized