Das OLG Düsseldorf entschied, dass die von der beklagten Verkehrsgesellschaft gegen einen klagenden Busfahrer verhängte lebenslange Fahrersperre wegen Handynutzung marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist (Az. VI-6 U 1/23).
Busfahrer nutzt Handy: „Lebenslanges Fahrverbot“ auf allen Linien der A-Verkehrsgesellschaft mbH ist unverhältnismäßig
von tadmin | Aug 22, 2023 | Uncategorized