Das BVerfG hat eine Vorlage des Finanzgerichts Köln für unzulässig erklärt. Das Vorlageverfahren betrifft die Frage, ob der im Einkommensteuergesetz vorgesehene Ansatz eines Rechnungszinsfußes von 6 % zur Ermittlung der Pensionsrückstellung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (Az. 2 BvL 22/17).
Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen mit einem starren Rechnungszinsfuß von 6 %
von tadmin | Aug 26, 2023 | Uncategorized