Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.09.2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drucks. 20/5810) wurde in 2. Lesung abgelehnt.