Der BGH erneut hat die Anforderungen aufgelistet, die bei der Versendung eines Schriftsatzes per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) durch Mitarbeitende und deren abschließender anwaltlicher Kontrolle einzuhalten sind. Besonders wichtig: Ein klarer und eindeutiger Dateiname für Schriftsätze, der Verwechselungen ausschließt (Az. VIa ZB 24/22). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Klare und eindeutige Dateinamen: Übers beA versendete Schriftsätze müssen eindeutig benannt sein
von tadmin | Okt 17, 2023 | Uncategorized