Das Bundesamt für Justiz verkündet in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz die lang ersehnte Kunde: Bis 02.04.2024 droht Unternehmen für noch nicht veröffentlichte Jahresabschlüsse 2022 kein Ordnungsgeldverfahren. Darauf weist der DStV hin.
Eilmeldung: Quasi-Fristverlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 verkündet!
von tadmin | Dez 23, 2023 | Uncategorized