Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.4 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet. Das hat das BMF bekannt gemacht (Az. IV D 2 – S-0316-a / 19 / 10007 :004).
Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)
von tadmin | Jan 13, 2024 | Uncategorized