Der BGH hat die gegen den im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ergangenen Beschluss des OLG Frankfurt vom 30.03.2023 (Az. 1 U 183/22) von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen (Az. III ZR 57/23).
Keine Haftung der BaFin im Zusammenhang mit „Wirecard-Bilanzskandal“ – BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde eines Anlegers zurück
von tadmin | Jan 27, 2024 | Uncategorized