Ein Gutachten des renommierten Steuerrechtsexperten Prof. Dr. Gregor Kirchhof belegt: „Die Wiedervereinigung bewirkt gegenwärtig keinen maßgeblichen Finanzbedarf mehr. […] Der Solidaritätszuschlag 1995/2021 ist nicht zu rechtfertigen. Er verletzt das Grundgesetz.“ Zu diesem Ergebnis gelangt die Stellungnahme, die DStV und BdSt in Auftrag gegeben haben.