Steuerpflichtige, die die steuerliche Forschungszulage in Anspruch nehmen wollen, sollen künftig modifizierte Angaben für die Bescheinigung der Förderfähigkeit ihres F&E-Vorhabens machen müssen. Der DStV kritisierte die neu geforderten Pflichtangaben zu mitwirkenden Beratenden. Das BMBF hat bereits Nachbesserung in Aussicht gestellt.
Geplante Änderung der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung: DStV-Kritik trifft auf offene Ohren
von tadmin | Mrz 5, 2024 | Uncategorized