Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die GoBD, veröffentlicht mit BMF-Schreiben vom 28. November 2019 (BStBl I S. 1269), mit sofortiger Wirkung geändert (Az. IV D 2 – S-0316 / 21 / 10001 :002).
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) – Änderung aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen
von tadmin | Mrz 26, 2024 | Uncategorized