Um die Aktualität des Bestands an steuerlichen BMF-Schreiben zu gewährleisten, wird in Fortführung der „Eindämmung der Normenflut im Steuerrecht“ seit 2011 jährlich eine Positivliste der ab dem aktuellen Besteuerungszeitraum geltenden BMF-Schreiben sowie eine Liste der nicht mehr in der jeweils aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben veröffentlicht (Az. IV A 2 – O-2000 / 23 / 10003 :005).
Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder – BMF-Schreiben und gleich lautende Erlasse, die bis zum 14. März 2024 ergangen sind
von tadmin | Mrz 27, 2024 | Uncategorized