Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll reformiert und entfristet werden. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ (BT-Drucks. 20/10942) vor. Die Vorlage soll der Bundestag am 11.04.2024 in erster Lesung beraten.