Der Nachweis der Fachkunde für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten in leitender Funktion setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 1 K 658/23.KO).
Klage auf Erteilung einer Gleichwertigkeitsbescheinigung im Bereich des Strahlenschutzes erfolglos
von tadmin | Apr 25, 2024 | Uncategorized