Das EU-Lieferkettengesetz kommt. Der Rat der EU hat am 24.05.2024 die Richtlinie zur Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht von Unternehmen formell angenommen. Dies ist der letzte Schritt im Entscheidungsverfahren.
Sorgfaltspflicht von Unternehmen hinsichtlich der Nachhaltigkeit: Rat der EU erteilt endgültige Genehmigung
von tadmin | Mai 25, 2024 | Uncategorized