Der Anspruch von Patienten auf Einsichtnahme in die Patientenakte soll anlässlich eines Urteils des EuGH teilweise neu geregelt werden. Das BMJ hat dazu einen Gesetzentwurf veröffentlicht. Außerdem soll geregelt werden, dass die Erbschaft auch einen Anspruch des Erblassers auf Entschädigung in Geld wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung umfasst.