Kann sich ein Heimbewohner nicht mehr selbst um die Bezahlung des Pflegegeldes kümmern und kümmert sich auch der rechtliche Betreuer nicht darum, droht eine Kündigung. Das LG Lübeck entschied, dass ein Zimmer im Heim wegen Zahlungsverzuges geräumt werden muss (Az. 5 O 197/23).