Das LAG Köln hat die Beschlüsse eines Betriebsrats, mit denen er Mitglieder einer Minderheitsliste aus dem Betriebsausschuss und aus der Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit abberufen und durch Mitglieder der Mehrheitsliste ersetzt hatte, für unwirksam erklärt (Az. 9 TaBV 52/23).
Unwirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen bei Umgehung des gesetzlichen Minderheitsschutzes
von tadmin | Jul 2, 2024 | Uncategorized