Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG unionsrechtskonform dahin auszulegen ist, dass die Vorschrift keine Zugehörigkeit des Reinvestitionsguts zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte, sondern einer Betriebsstätte im Unionsgebiet erfordert und ob daher der Kläger einer ungarischen Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, die in seinem landwirtschaftlichen Betrieb gebildete Reinvestitionsrücklage auf Anschaffungskosten eines in Ungarn belegenen Grundstücks des Gesamthandsvermögens übertragen konnte (Az. VI R 84/14).
Source: DATEV Steuer