Das OLG Köln hat sich in einem Beschwerdeverfahren mit der Frage beschäftigt, wer in dem auf eine strafrechtliche Einziehungsanordnung folgenden Vollstreckungsverfahren Einwendungen gegen Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde erheben kann (Az. 3 Ws 58-59/23).
Cum/Ex: Finanzbehörden sind nicht ohne weiteres berechtigt, Einwendungen im strafprozessualen Vollstreckungsverfahren zu erheben
von tadmin | Jul 11, 2024 | Uncategorized