Die Absicherung gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters ist lt. EuGH auch dann anwendbar, wenn der Reisende aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (hier: COVID-19) von der Reise zurücktritt (Rs. C-771/22 und C-45/23).
EuGH zur Anwendbarkeit der Absicherung gegen Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters – Reiserücktritt wegen COVID-19
von tadmin | Jul 30, 2024 | Uncategorized