Will ein Makler Fotos einer Immobilie für ein Exposé verwenden, benötigt er die Einwilligung der Bewohner des Hauses. Denn Bilder von bewohnten Räumen sind sog. personenbezogene Daten nach der DSGVO. Benutzt der Makler bei der Verkaufswerbung solche Bilder ohne Einwilligung, so kann dies Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld zur Folge haben. Das hat das LG Frankenthal festgestellt. Die Klage der Mieter wegen Verletzung ihrer Privatsphäre hat das Gericht aber trotzdem abgewiesen, denn es hatte den Makler selbst ins Haus gelassen, damit die Bilder gemacht werden konnten (Az. 3 O 300/23).