Führt das Verhalten des Klägers zur Aufhebung einer angeordneten Begutachtung, geht dies unter Berücksichtigung der Grundsätze der objektiven Beweislast zu seinen Lasten. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 22 SB 4651/21).
Anerkennung der Schwerbehinderung – Feststellung des GdB bzw. der Voraussetzungen der begehrten Merkzeichen unterliegt den Grundsätzen objektiver Beweislast des Antragstellers
von tadmin | Aug 10, 2024 | Uncategorized