Das AG München wies eine Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Schadensersatz wegen der Nichterfüllung von Hinweispflichten ab, nachdem auf Grund geänderter Einreisebestimmungen für die Malediven der Check-In eines 7-jährigen am Flughafen verweigert wurde (Az. 223 C 19445/23).
Keine Informationspflicht des Reiseveranstalters über Änderung der Einreisebestimmungen nach Vertragsschluss – Kinderreisepass für die Malediven
von tadmin | Sep 3, 2024 | Uncategorized