Der EuGH entschied zur Frage, ob Booking.com Hotels mittels „Bestpreisklauseln“ untersagen darf, niedrigere Preise anzubieten als das Buchungsportal (Rs. C-264/23).
Online-Plattformen für die Buchung von Unterkünften: Bestpreisklauseln können nach dem Wettbewerbsrecht der Union grundsätzlich nicht als „Nebenabreden“ angesehen werden
von tadmin | Sep 20, 2024 | Uncategorized