Niedergelassene Apotheken dürfen auch weiterhin sog. pharmazeutische Dienstleistungen erbringen. Das entschied das LSG Berlin-Brandenburg (Az. L 4 KR 254/22 KL und L 4 KR 289/22 KL).
Pharmazeutische Dienstleistungen haben Bestand – Landessozialgericht weist Klagen gegen den Schiedsspruch ab
von tadmin | Okt 25, 2024 | Uncategorized